Death
Performance specification
The registry office in whose district the death occurred is responsible for notarising the death. The death must be reported to the relevant registry office no later than the third working day following the death.
The obligation to report a death verbally applies to
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- any person who was present at the death or who is informed of the death from his or her own knowledge.
A person is deemed to have knowledge of a death if he or she can recognise on the basis of his or her own perception that a particular person has died, e.g. if he or she has seen the corpse, is convinced of who the deceased was and presents the civil status documents and evidence required for the certification of the death.
In the case of deaths, e.g. in hospitals, retirement and nursing homes, the organisation responsible for the facility is obliged to provide written notification.
Required documents
Der Anzeigende legt dem Standesamt Urkunden und ggfls. Übersetzungen vor, war der/die Verstorbene
- ledig - ist die Geburtsurkunde vorzulegen,
- verheiratet - ist die Eheurkunde oder eine Abschrift aus dem Eheregister vorzulegen,
- geschieden - ist die Eheurkunde der letzten Ehe und der Nachweis über deren Auflösung z. B. durch rechtskräftiges Scheidungsurteil oder eine Abschrift aus dem Eheregister mit Scheidungsvermerk vorzulegen,
- verwitwet - ist die Eheurkunde und der Nachweis über die Auflösung z. B. durch Sterbeurkunde des Ehegatten oder eine Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk vorzulegen.
- Desweiteren ist ein Nachweis über den letzten Wohnsitz und die vom Arzt erstellte Todesbescheinigung vorzulegen.
Führte der Verstorbene eine Lebenspartnerschaft ist dieses durch entsprechende Urkunden nachzuweisen.
Das Standesamt Beckum stellt gern die Urkunden aus den eigenen Personenstandsregistern zur Verfügung. Es wird geraten, die vorgenannten Urkunden und Nachweise im Original bzw. das Familienstammbuch und den Personalausweis der/des Verstorbenen mitzubringen. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.Costs
Sterbeurkunde: 10,00 Euro
Jede weitere Sterbeurkunde: 5,00 €
Sterbeurkunden für Sozialversicherungszwecke: Gebührenfrei