Debatte um Renaturierung des östlichen Hellbachtals

Stadt Beckum fordert klare Haltung: Sondersitzung anberaumt

Aus diesem Grund wurde für den 9. Juli eine Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses einberufen.

„Die Verwaltung setzt derzeit einen mehrfach bestätigten politischen Beschluss zur Renaturierung des Hellbachs um“, so Bürgermeister Michael Gerdhenrich. Dafür seien bereits Kosten in Höhe von rund 300.000 Euro angefallen. „Wenn eine Mehrheit nun einen anderen Weg einschlagen will, braucht es dafür einen eindeutigen politischen Beschluss – nicht bloß öffentliche Statements“, betont der Bürgermeister. Die Verwaltung setze jeden Beschluss loyal um, so wie sie aktuell die Beschlüsse zur Renaturierung umsetze. Genau das sei ihre Aufgabe, „meine Verwaltung führt ja kein Eigenleben“. 

Trotz aller Verlautbarungen liege bislang aber kein entsprechender Antrag vor. „Etwas zu beschließen und zugleich öffentlich dagegen Stimmung zu machen – das ist kein tragfähiger Zustand für ein so wichtiges Verfahren. Die Sondersitzung gibt den politischen Fraktionen jetzt die Gelegenheit, Farbe zu bekennen und für Klarheit zu sorgen.“

Aus Sicht der Verwaltung gibt es gute, ja sogar zwingende Gründe für die angestrebte Renaturierung. „Die Renaturierung des Hellbachs ist rechtlich verpflichtend und muss spätestens bis 2033 umgesetzt werden“, betont Dr. Christian Hofbauer, Fachbereichsleiter Umwelt und Bauen der Stadt Beckum. „Das haben sowohl der Kreis Warendorf als auch das Umweltministerium NRW bestätigt.“

Die Stadt Beckum muss ohnehin investieren, da das bestehende Dammbauwerk sanierungsbedürftig ist. Aktuell besteht die Möglichkeit, 80 Prozent der Kosten für die Renaturierung über Fördermittel abzudecken. Eine einfache Sanierung des Dammes wäre nicht förderfähig und höchstens vorübergehend zulässig. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher wirtschaftlich sinnvoll, die Renaturierung jetzt umzusetzen.

„Die Alternative wäre, das Dammbauwerk heute ohne Förderung zu sanieren – nur um wenige Jahre später trotzdem die verpflichtende Renaturierung durchzuführen, dann möglicherweise ohne finanzielle Unterstützung“, führt Hofbauer weiter aus.

Die Stadt hat auf Grundlage des am 5. März 2024 gefassten Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses ein wasserrechtliches Verfahren eingeleitet und bisher rund 300.000 Euro für Planung und Gutachten investiert. Ein Stopp der Maßnahme könnte schwerwiegende Folgen haben: den Verlust dieser Mittel, den Ausstieg aus der Städtebauförderung und erhebliche Mehrkosten bei einer später ohnehin notwendigen Umsetzung.

Die Verwaltung empfiehlt daher, an der bestehenden Beschlusslage festzuhalten und die ökologisch und städtebaulich sinnvolle Umgestaltung des Hellbachtals umzusetzen.

Sondersitzung Stadtentwicklungsausschuss am 9. Juli

Seit dem 11. Juni und bis zum heutigen 9. Juli haben im Übrigen die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen und gegebenenfalls bis zum 23. Juli schriftliche Einwendungen einzureichen. 

Beteiligung