Europawahl

  • Europawahl: ein neues Parlament für eine halbe Milliarde Menschen

    Die Bürgerinnen und Bürger der 28 Mitgliedsstaaten der EU wählen zum achten Mal die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Entsprechend den Bestimmungen im Direktwahlakt findet die Wahl zwischen Donnerstag, dem 22. und Sonntag, dem 25. Mai 2014 statt. In Deutschland, Österreich und Luxemburg wird am 25. Mai 2014 gewählt.

  • Bundeswahlleiter

    Auf der Internetseite des Bundeswahlleiters finden Sie alle wichtigen Informationen zur Europawahl.

    Internetauftritt Bundeswahlleiter

  • Hinweise für Personen, die sich nach dem 20. April an-, ab- oder ummelden

    1          Wahlberechtigung

    Zu der Europawahl in Beckum sind alle Personen wahlberechtigt, die am 25. Mai 2014

    a)             Deutsch im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger sind,

    b)            das 18. Lebensjahr vollendet haben (spätestens am 25. Mai 1996 geboren),

    c)             seit mindestens dem 25. Februar 2014 ununterbrochen ihre Wohnung – bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung – im Bundesgebiet oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben,

    d)            nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und

    e)             in das Wählerverzeichnis in Beckum eingetragen sind.

    2          Eintragung in das Wählerverzeichnis

    In das Wählerverzeichnis in Beckum werden alle Personen eingetragen, die spätestens bis zum 20. Mai in Beckum für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind und die Wahlrechtsvoraussetzungen (siehe Abschnitt 1) erfüllen.

    Unionsbürgerinnen und -bürger, die nicht bereits zu früheren Europawahlen die Aufnahme in ein Wählerverzeichnis beantragt hatten, können dies nur bis zum 4. Mai beim Bürgerbüro beantragen. Wird kein Antrag gestellt, verbleibt es bei dem Wahlrecht im Heimatland.

    3          keine Streichung im Wählerverzeichnis bei Fortzug/Nebenwohnungserklärung

    Personen, die in der Zeit vom 20. April bis 24. Mai ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, aus Beckum in eine andere Gemeinde verlegen, werden nicht automatisch aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.

    Das erfolgt nur, wenn in der Zuzugsgemeinde bis zum 4. Mai eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis auf Antrag erfolgt.

    4          Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Zuzug / Hauptwohnungserklärung

    Personen, die vom 20. April bis 4. Mai ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, aus einer anderen Gemeinde nach Beckum verlegen, können bis zum 4. Mai auf Antrag in das Wählerverzeichnis in Beckum aufgenommen werden.

    5          keine Änderung bei Umzug innerhalb von Beckum

    Wahlberechtigte, die sich vom 20. April bis 24. Mai innerhalb von Beckum ummelden und in einen anderen Wahlbezirk ziehen, bleiben im Wählerverzeichnis für die bisherige Wohnung eingetragen.

    Sie können deshalb nur in dem für die bisherige Wohnung zuständigen Wahlraum wählen, sofern sie nicht einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.

  • Interessante Informationen zur Europawahl finden Sie hier: