Beckum aus der Vogelperspektive

Hof- und Fassadenprogramm Innenstadt Beckum

Hof- und Fassadenprogramm Innenstadt Beckum

Planen Sie einen neuen Anstrich oder eine andere Verschönerung Ihrer Immobilie?

Dann können Sie – sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind – einen Zuschuss im Rahmen der Städtebauförderung bei der Stadt Beckum beantragen. Der Rat der Stadt Beckum hat am 13.02.2020 erneut eine Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen im Rahmen des Hof- und Fassadenprogrammes Innenstadt Beckum (Richtlinie Hof- und Fassadenprogramm Innenstadt Beckum) beschlossen.

Attraktive Fassaden werten die Innenstadt auf
Durch die finanzielle Unterstützung soll die private Investitionsbereitschaft angeregt werden. Die Fassaden der Häuser sind die Gesichter der Straßen. Attraktive Fassaden werten die Innenstadt und das Image des gesamten Standortes auf. Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Beckum fördern daher in einem festgelegten Gebiet der Beckumer Innenstadt (Fördergebiet) Maßnahmen zur Fassadenverbesserung, Entsiegelung, Begrünung und einiges mehr. Dazu zählen zum Beispiel die Herrichtung der Fassaden sowie die Herrichtung von Hof- und Gartenflächen oder die Beseitigung von Versiegelungen.

Sind Sie antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Gebäuden, baulichen Anlagen und Grundstücken, die im Fördergebiet liegen. Das Hof- und Fassadenprogramm Innenstadt Beckum ist eine von zahlreichen Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungs- und Maßnahmenkonzept Innenstadt Beckum 2012 (IHMK). Ob auch Ihr Grundstück im Fördergebiet liegt und was Sie sonst noch berücksichtigen müssen, erfahren Sie in den aufgeführten Informationen oder beim Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung bei Frau Grothues. Sollte es sich bei Ihrem Objekt um ein Denkmal handeln, wird im Einzelfall geprüft, ob eine Förderung aus dem Hof- und Fassadenprogramm möglich ist.

Lassen Sie sich telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch beraten!

Weitere Informationen: