Europawahl am 9. Juni

Was müssen bei uns lebende EU-Bürgerinnen und EU-Bürger beachten?

Am 9. Juni findet die Europawahl in Deutschland statt. Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden. In das Wählerverzeichnis, das am 28. April erstellt wird, werden alle wahlberechtigten Deutschen und alle nicht-deutschen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ab 16 Jahren eingetragen, die bereits einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben.

Die übrigen nicht-deutschen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in Beckum leben, und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen sich entscheiden, ob sie in Beckum oder in ihrem Heimatland wählen möchten. Wenn sie in Beckum wählen möchten, müssen sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag kann unter Wahlen heruntergeladen oder direkt im Bürgerbüro abgeholt werden. Er muss spätestens am 19. Mai wieder im Bürgerbüro eingehen.

In Beckum haben 2 275 nicht-deutsche EU-Bürgerinnen und EU-Bürger noch keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt. Diese Personen wurden vom Bürgerbüro angeschrieben, um sie über diese Vorgehensweise aufzuklären. Sofern bereits zur Europawahl 2019 ein Antrag gestellt wurde, ist kein neuer Antrag erforderlich.

Die Wahlbenachrichtigungskarten mit weiteren Informationen werden allen Wahlberechtigten bis zum 16. Mai zugesandt.

Noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Für den Wahltag am 9. Juni werden noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Insbesondere Bewerbungen als Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie Schriftführerinnen und Schriftführer sind willkommen. Alle interessierten wahlberechtigten Personen melden sich bitte per E-Mail an wahlen@beckum.de

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