Certificate of good conduct

  • Performance specification

    Wenn Sie ein Führungszeugnis, zum Beispiel für eine Bewerbung benötigen, können Sie dies im Bürgerbüro beantragen, unabhängig davon, ob Sie in Beckum mit Haupt - oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    WICHTIG:

    Volljährige voll geschäftsfähige Personen und die gesetzlichen Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch Bevollmächtigte vertreten lassen (gem. § 30 Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz).

    Die polizeilichen Führungszeugnisse werden ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt (Bundeszentralregisterauszug). Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.
    Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnissses beantragen.

    Persönliche Beantragung
    Der Antrag wird persönlich in Ihrem Beisein im Bürgerbüro gestellt, wenn Sie in Beckum mit Hauptwohnung oder Nebenwohnung gemeldet sind. Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.

    Online Beantragung
    Informationen zur Online Beantragung finden Sie hier: www.bundesjustizamt.de

    1.Einfaches Führungszeugnis:
    Es wird unterschieden zwischen:
    Belegart N = Führungszeugnis für private Zwecke z. B. Arbeitgeber (Privatführungszeugnis) und
    Belegart O = Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis)

    2.Erweitertes Führungszeugnis:
    Hier wird unterschieden zwischen:
    Belegart NE = erweitertes Führungszeugnis, das über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig werden sollen
    Belegart OE = erweitertes Führungszeugnis, das über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig werden sollen und zur Vorlage einer Behörde benötigt wird
    Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist ein schriftlicher Nachweis der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) verlangt, vorzulegen.
    Es werden keine Formulare anerkannt, die den Antragstellern zur Vervollständigung blanko unterschrieben zur Verfügung gestellt werden. Ebenso werden keine Formulare anerkannt, die im Internet ohne Unterschrift bereitgehalten und einen Zusatz enthalten, dass diese maschinell erstellt und auch ohne Unterschrift und Siegel gültig wären. Derartige Schriftstücke stellen keine gültige Aufforderung im Sinne des § 30a Abs. 2 BZRG dar, da sie nicht erkennen lassen, dass die anfordernde Stelle (z. B. Arbeitgeber) das Vorhandensein der Voraussetzungen im Einzelfall geprüft und bestätigt hat.
    Das Bürgerbüro ist zwar nicht verpflichtet, die schriftliche Aufforderung auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, sie ist jedoch berechtigt, den Antrag bei Vorlage einer erkennbar und offentsichtlich fehlerhaften Aufforderung zurück zu weisen. Dies gilt auch, wenn sich aus der schriftlichen Aufforderung ergibt, dass die Beschäftigung keinen besonderen Anforderungen an den Kinder- und Jugendschutz unterliegt.
    Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz www.bundesjustizamt.de

    3. European certificate of good conduct
    Persons who - in addition to or instead of German citizenship - hold citizenship of one or more other member states of the European Union must apply for a European certificate of good conduct (according to § 30b BZRG).
    This means that not only entries in the German criminal record are checked but also those of the respective country of origin.
    If the requirements are met, a European certificate of good conduct is issued - depending on the application - both as a private certificate of good conduct and as a certificate of good conduct for submission to a public authority or as an extended certificate of good conduct.
    Wird ein europäisches Führungszeugnis beantragt, ersucht das Bundesamt für Justiz den Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung des dortigen Registerinhalts, damit dieser in das Führungszeugnis aufgenommen werden kann.
    This request can take up to 20 days until the Federal Office of Justice receives the information from the home member state.
     
  • Required documents

    • Federal identity card, residence permit or passport
    • Written proof when applying for an extended certificate of good conduct
    • When applying for document type O or OE: Address of the authority to which the certificate of good conduct is to be sent.
  • Costs

    • Fee for the simple certificate of good conduct 13,-- €
    • Fee for the extended certificate of good conduct 13,-- €
    • Fee for a European certificate of good conduct 13,-- €